Das Nutzungsrecht an einer Grabstätte wird anlässlich einer Beisetzung an den vom Bestattungsinstitut genannten Angehörigen oder Bevollmächtigten vergeben. Es kann auch vorkommen, dass der Verstorbene das Nutzungsrecht an einer Grabstätte hatte, in die er jetzt selbst beigesetzt wird. In diesem Fall wird das Nutzungsrecht an einen Angehörigen übertragen.
Die Dauer hängt von der Grabform ab und ob es sich um den Neuerwerb einer Grabstätte handelt oder um eine Beisetzung in einer vorhandenen Grabstätte.
Grundsätzlich beträgt die Nutzungsfrist
- bei Reihengrabstätten 20 Jahre, diese kann nicht verlängert werden
- bei Wahlgrabstätten 30 Jahre, eine Verlängerung (Nacherwerb) ist möglich