Am besten wenden Sie sich an die Friedhofsverwaltung, um das genaue Datum des Ablaufs des Nutzungsrechts zu erfragen.
Üblicherweise schreiben wir die in die nutzungsberechtigte Person etwa drei Monate vor Ablauf der Nutzungsfrist an und erläutern die weiteren Schritte und Möglichkeiten. Z.B., ob das Nutzungsrecht an der Grabstätte noch einmal verlängert werden kann oder die Modalitäten der Grababräumung.
Es ist nicht gestattet, Grabstätten abzuräumen ohne dies mit der Friedhofsverwaltung abzusprechen.